Nutzungsbedingungen

Disclaimer:
Please note that the English version of this Data Protection Policy is for informational purposes only. In case of any discrepancies, the German version of this Data Protection Policy shall prevail.

Stand: 01.01.2025

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der 91interactive GmbH (im folgenden "91interactive") und dem Kunden, soweit diese die Überlassung von Software, die Erstellung von Software, die Beratung, Schulungen oder mit diesen im Zusammenhang stehende Dienstleistungen betreffen.

1.2 Diese AGB gelten nach § 310 BGB nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil eines jeden zwischen 91interactive und ihrem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“) abgeschlossenen Vertrages, sofern und soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn künftig nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (z.B. Allgemeine Einkaufsbedingungen) werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als 91interactive ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bedarf es nicht. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn 91interactive in Kenntnis abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbracht hat.

2. Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Schriftform

2.1 Software, Unterlagen oder sonstige Materialien (z.B. Vorschläge, Prozessentwürfe, Testprogramme etc.), die 91interactive dem Kunden vorvertraglich zur Verfügung gestellt hat, sind geistiges Eigentum von 91interactive. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie, nach Wahl von 91interactive, entweder zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht weiter benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis diese AGB.

2.2 Angebote von 91interactive an den Kunden sind grundsätzlich nur dann verbindlich, wenn sie als solche gekennzeichnet sind („Verbindliche Angebote“). Im Übrigen sind vorvertragliche Mitteilungen seitens 91interactive grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Mitteilung selbst oder den Umständen ein anderes nicht ergibt. Insbesondere wenn 91interactive einen bloßen Kostenvoranschlag für den Kunden erstellt, ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu sehen, den 91interactive entweder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder durch die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen annehmen kann.

2.3 An ein Verbindliches Angebot gegenüber dem Kunden ist 91interactive nur für die Dauer der dort jeweils angegebenen Frist gebunden. Ist eine solche nicht bestimmt, ist 91interactive für die Dauer von vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum an das Verbindliche Angebot gebunden. Verbindliche Angebote von 91interactive gelten als angenommen, wenn der Kunde das Angebot fristgemäß mit einer schriftlicher (auch per Fax oder E-Mail) Bestellung bestätigt oder anderweitig  zu erkennen gibt, dass er das Angebot annimmt.

2.4 Vom Kunden nach Vertragsschluss gegenüber 91interactive abzugebende Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten und sonstige Willenserklärungen, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen, Kündigungen oder Minderungserklärungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch per Fax oder E-Mail).

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

3.1 Für gemäß diesen Bedingungen erbrachte Lieferungen und Leistungen wird 91interactive die im Angebot festgelegten Preise berechnen. 91interactive behält sich vor, während der Entwicklung aufkommende zusätzliche Leistungen, sofern nicht selbstverschuldet, Stundenbasiert oder gegebenenfalls über ein weiteres Angebot abzurechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Tag der Rechnungsstellung gültigen deutschen Mehrwertsteuer.

3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3 Sofern sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist das Entgelt für die Leistungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 91interactive anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeiten und Lieferung

4.1 Der Beginn der von 91interactive angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung der 91interactive setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

4.2 Lieferverzögerungen, die ohne Verschulden von 91interactive entstehen, berechtigen 91interactive die Lieferfrist um eine angemessene Zeit zu verlängern oder von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten. Sollte der Liefertermin in solchen Fällen um mehr als 60 Tage überschritten werden, ist 91interactive berechtigt, ganz oder teilweise von dem unerfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

4.3 Gerät 91interactive mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5% der Vergütung für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt 5% dieser Vergütung. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 91interactive beruht.

4.4 Wird Software auf Datenträgern an den Kunden geliefert, geht - sofern nichts Anderes vereinbart wurde - die Gefahr auf den Kunden über, sobald 91interactive den Datenträger an den von 91interactive bestimmten Frachtführer / Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Auslieferung bestimmte Person oder Unternehmen ausgeliefert hat.

5. Sachmängel

5.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen, technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update- und neuen Versionslieferungen der Software sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

5.2 Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von 91interactive eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB. Der Kunde wird die Software sowie die im Rahmen des Supports von 91interactive erbrachten Leistungen einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Dokumentation unverzüglich nach ihrer jeweiligen Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Hierbei festgestellte Mängel hat der Kunde 91interactive unverzüglich schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) mitzuteilen. Unterbleibt die unverzügliche Untersuchung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich offensichtlicher oder bekannter Mängel einschließlich sich hieraus ergebender Folgemängel. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen 91interactive wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) mitgeteilt werden. Jede Mangelrüge hat eine hinreichend detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.

5.3 Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat 91interactive das Recht, den Mangel nach ihrer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Nacherfüllung der Vertragssoftware zu beseitigen. Wenn der Kunde 91interactive nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist, oder wenn eine angemessene Anzahl an Nacherfüllungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl den Vertrag kündigen oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch die Lieferung einer neuen Programmversion der Software oder eines work-around erfolgen.

5.4 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Insbesondere sind die Erscheinungsform, Reproduzierbarkeit und die Auswirkungen des Mangels anzugeben.

5.5 91interactive ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn Fehler der Vertragssoftware nach Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen (z.B. Verwendung nicht unterstützter Hardware oder Betriebssysteme), nach vom Kunden zu vertretenden Installations- und Bedienungsfehlern, nach Eingriffen in die Software, wie Veränderung, Anpassungen, Verbindungen mit anderen Programmen und/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Vertragssoftware vorlagen oder mit vorstehend genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen.

5.6 Der Kunde darf mit der Mängelbeseitigung keine Wettbewerber von 91interactive beauftragen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von 91interactive, insbesondere in Bezug auf die Vertragssoftware, ausgeschlossen ist.

5.7 Ansprüche wegen Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den § 478, § 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

6. Rechtsmängel

6.1 91interactive gewährleistet, dass die Vertragssoftware frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.

6.2 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet 91interactive nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird. 91interactive haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ansprüche wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen des 91interactive von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt.

6.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der 91interactive seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich 91interactive. 91interactive ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er 91interactive angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

6.4 Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden, kann 91interactive auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Software (Lizenzprogramme) ändern oder gegen ein gleichwertiges Produkt austauschen oder - wenn 91interactive keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann - die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurück zu nehmen. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

6.5 Ansprüche wegen Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den § 478, § 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

6.6 Für Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche gilt § 7 ergänzend.

7. Haftung

7.1 91interactive haftet dem Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, für die gesetzlich zwingende verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Soweit 91interactive gemäß vorstehend Ziffer 7.1 dem Grunde nach haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung von 91interactive ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für vertretungsberechtigte Personen, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von 91interactive.

7.4 Bei Verlust von Daten haftet 91interactive nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der 91interactive tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

7.5 Schadensersatzansprüche des Kunden einerlei aus welchem Rechtsgrund verjähren 12 Monate nachdem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, spätestens aber 3 Jahre nach der Pflichtverletzung. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Dies gilt nicht, wenn der betreffende Anspruch auf vorsätzlichem Verhalten von 91interactive beruht oder es sich um einen Anspruch wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

8. Höhere Gewalt

8.1 91interactive hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten.

8.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. 91interactive wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

9. Datenschutz

9.1 Der Kunde ist für die Einholung der nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erforderlichen Einwilligungen seiner Kunden und Vertragspartner selbst verantwortlich.

9.2 Für den Fall, dass 91interactive im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware Zugriff auf personenbezogene Daten erhält bzw. ein solcher Zugriff technisch jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 Abs. 2 BDSG abzuschließen. In diesem Fall wird 91interactive die personenbezogenen Daten nur insoweit nutzen und verarbeiten, wie es für die Vertragserfüllung unbedingt notwendig ist und zwar ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden.

9.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass 91interactive persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen für die Dauer des Vertrages/Auftrags speichert, sofern und soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich oder zweckmäßig ist.

10. Geheimhaltung

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere solche, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne von § 17, §18 UWG erkennbar sind, während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung der Zusammenarbeitgeheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.

10.2 Die sich aus einer gesondert abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bleiben unberührt.

11. Eigenwerbung

91interactive darf den Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz benennen, insbesondere auf ihrer Homepage, Social-Media Präsenzen und in sonstigen Werbematerialien, ggf. mit einer Kurzbeschreibung des Vertragsgegenstandes (inkl. Firmenlogo).

12. Nutzungsrechte

12.1 Ist Liefergegenstand Standardsoftware von Dritten (Hersteller), so gelten stets die Nutzungsbedingungen dieser Dritten. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. 91interactive ist nur Vermittler von Nutzungsrechten und kann und wird in keinem Fall ohne explizite Zustimmung des dritten Herstellers Änderungen an den Nutzungsbedingungen zusagen. Dem Besteller werden die gültigen Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.

12.2 Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen.

12.3 Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

13. Sonstiges

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag mit 91interactive ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

13.2 91interactive ist berechtigt, diese für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden geltenden AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Sätze zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Vertragsparteien wesentliche Leistungsinhalte geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. 91interactive wird dem Kunden die Änderung der AGB schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) mitteilen. Wenn der Kunde gegenüber 91interactive der Änderung nicht schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und für das Vertragsverhältnis zwischen 91interactive und dem Kunden ist ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der AGB maßgeblich. Auf diese Folge wird 91interactive den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

13.3 Der Kunde wird für die Lieferungen und Leistungen anzuwendendes Import- und Exportrecht eigenverantwortlich beachten, insbesondere das der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

13.4 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Filderstadt.

13.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Stuttgart. 91interactive ist jedoch berechtigt, auch an einem sonstigen für den Kunden geltenden Gerichtsstand, insbesondere dessen allgemeinem Gerichtsstand, Klage zu erheben.

13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

13.7 Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung am nächsten kommen.

13.8 91interactive ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder in Teilen durch einen dafür qualifizierten Subunternehmer zu erbringen.